- krebserzeugend
- krebs|er|zeu|gend: führt die Gefahrstoff-VO als ↑ Gefährlichkeitsmerkmal bei solchen Stoffen auf, die bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut Krebs erregen oder die Krebshäufigkeit erhöhen können (↑ Carcinogene). Im Arbeitsschutz werden k. Arbeitsstoffe eingeteilt in die Gruppen A1 (beim Menschen sicher k.), A2 (im Tierversuch k.) u. B (maßgeblicher Verdacht auf k. Wirkung).
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krebs|er|re|gend, Krebs er|re|gend, krebs|er|zeu|gend, Krebs er|zeu|gend <Adj.>:karzinogen, kanzerogen:die Chemikalie gilt als k., hat eine stark -e Wirkung.* * *
krebs|er|re|gend, krebs|er|zeu|gend <Adj.>: karzinogen, kanzerogen: die Chemikalie gilt als k., hat eine stark -e Wirkung.
Universal-Lexikon. 2012.